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Der Bundesverband informiert: Fortbildungsabschluss: Geprüfter Restaurator im Handwerk, Geprüfte Restauratorin im Handwerk in DQR 7 eingestuft

Mit der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk-Master Professional für Restaurierung im Handwerk (Restaurator-Master Professional Restaurierung-Prüfungsverordnung - RestMAProRestPrV)“, die am 21. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist u.a. auch die Einstufung dieses Bildungsabschlusses in Stufe 7 von 8 möglichen Bildungsstufen im Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR) vorgenommen worden.

 

Darunter fallen auch die geprüften Restauratoren im Maler- und Lackiererhandwerk mit dem Schwerpunkt Fahrzeuglackierung, für die die Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer zusammen mit der ZWH und namhaften Persönlichkeiten aus der Lackindustrie den Fachspezifischen Rahmenlehrplan erstellt hat.

 

Die Abschlussbezeichnungen „Geprüfte/r Restaurator/in im Handwerk - Master Professional für Restaurierung im Handwerk“ basiert auf der Rechtsgrundlage des: § 42 in Verbindung mit §§ 42a Abs. 1, 42d HwO, „Master Professional“.

 

Mit der neuen Fortbildungsprüfungsverordnung, in Verbindung mit der zweithöchsten DQR-Einstufung, wird die Attraktivität der Höheren Berufsbildung im Handwerk nachhaltig gestärkt. Mit den Abschlussbezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ soll ein maßgeblicher Beitrag zur Gleichwertigkeit mit den Abschlüssen an Hochschulen und Universitäten erzielt werden.

 

Von:  Bundesverband - Dr. Albert Bill (Quelle: https://www.farbe-westfalen.de/aktuell/nachricht/artikel/fortbildungsabschluss-gepruefter-restaurator-im-handwerk-gepruefte-restauratorin-im-handwerk-in-dqr/)