![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=434x1024:format=jpg/path/s7d3eb1fd21ec4d5b/image/i791ea9d206dac61b/version/1589803112/image.jpg)
Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz informiert: "Seit dem 1. Januar 2020 kann die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt beteiligt sich mit 20% der Kosten."
Alle Informationen rund um die Frage was gefördert wird und welche Bedingungen berücksichtigt werden müssen finden Sie auf der Website des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz: Hier gelangen Sie zur Website.