Jahrzehntelang war Asbest einer der beliebtesten Baustoffe. An Gebäuden wurden beispielsweise asbesthaltige Platten als Bekleidung für Fassaden verwendet sowie als Brüstungsplatten an Balkonen und als Fensterbänke. Im Innenraum sind insbesondere asbesthaltige Bodenbeläge und Klebstoffe verbaut sowie asbesthaltige Putze, Spachtelmassen, Fliesenklebstoffe eingesetzt worden. Für das Malerhandwerk besteht daher die latente Gefahr bei der Bearbeitung von Oberflächen Asbestfasern freizusetzen.
Daher ist das Schutzkonzept der Beschäftigten durch den Nachweis der Fachkunde ausgeweitet worden. In dem zweiten Entwurf (2023) zur neuen Gefahrstoffverordnung ist das neue Schulungskonzept für Verantwortliche, Aufsichtführende und den ausführenden Beschäftigten fest verankert.
TRGS 519 - Gefahrstoffverordnung
Die Schulung dient dem Nachweis der Grundkenntnisse Asbest für Tätigkeiten mit emissionsarmen Verfahren (Fachkunde). Grundlage ist die TRGS 519 Anlage 10 sowie die neue Gefahrstoffverordnung.
Lehrgang
Das eintägige Seminar Grundkenntnisse Asbest vermittelt fachliche Kenntnisse und praktische Fertigkeiten zum Umgang mit asbesthaltigen Produkten.
Theoretischer Teil:
- Asbesthaltige Produkte erkennen
- Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Asbest
- Voraussetzungen für Tätigkeiten mit Asbest
- Was tun bei Asbestverdacht
Praktischer Teil:
- Umgang mit Geräten (H-Sauger, Unterdruckhaltegeräte)
- Umgang mit Atemschutzgeräten und Schutzanzügen
- Einrichten von Abschottungen
- Ein- und Ausschleusen aus Arbeitsbereichen
- Reinigung des Arbeitsbereiches
Abschluss:
Es findet keine Prüfung statt.
Teilnehmerkreis:
Malergesellen, Vorarbeiter, Meister, Auszubildende
Weitere Infos und die Anmeldemöglichkeit finden Sie auf www.farbe-westfalen-seminare.de